Illegale Graffitis Vorab sei mal gesagt, dass Graffiti eine Kunstrichtung ist und bleibt. Aber leider sehen das nicht alle so und das eine oder andere Kunstwerk ist an Stellen aufgebracht, wo es schlicht nicht erwünscht ist. Stellt sich also die Frage, was für Folgen dem Künstler drohen, wenn er Mauern, Wände, Fassaden, Busse oder Züge besprüht, dafür aber keine Erlaubnis hat. Grundsätzlich gilt, dass illegale Graffitis zur Anzeige gebracht werden können und von der Polizei und der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung behandelt werden. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Werk fertiggestellt wurde, oder ob nicht, denn schon allein der Versuch, das Kunstwerk anzubringen, kann schon eine Strafe begründen.
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