Illegale Graffiti – Tipps für Eltern

Illegale Graffiti – Tipps für Eltern

Egal ob ansprechendes Kunstwerk oder hässliche Schmiererei: Es ist verboten, Flächen ohne die Zustimmung des Eigentümers zu besprühen. Und illegale Graffiti sind kein Kavaliersdelikt.

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Hier sind Infos und Tipps für Eltern!

Vielerorts sind Bilder, Schriftzüge und Namenskürzel auf öffentlichen Flächen zu sehen. Die Ansichten darüber, ob es sich bei diesen Graffiti um eine Form von Kunst oder um bloße Schmierereien handelt, mögen zweigeteilt sein. Unbestritten ist aber, dass Sprayer, die ihre Werke ohne die Erlaubnis des Eigentümers auf Flächen hinterlassen, eine Straftat begehen.

Und für diese Straftat müssen sie nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern können auch auf zivilrechtlichem Wege zur Verantwortung gezogen werden. Die Täter wiederum sind in vielen Fällen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

 

Was motiviert Kinder und Jugendliche zu illegalen Graffiti?

Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören oder gerne dazugehören wollen, möchten innerhalb der Szene Anerkennung und Respekt, Ruhm und Ehre erlangen. Im Fachjargon wird in diesem Zusammenhang vom fame gesprochen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hinterlassen sie möglichst oft und an gut sichtbaren Stellen im öffentlichen Raum Wortkürzel, die ihre eigene Signatur (tag) darstellen oder für ihre Gruppe (crew) stehen. Umgesetzt werden die Werke, indem sie mit Farbspraydosen gesprüht oder mit Textmarkern gezeichnet werden. Seltener werden die Darstellungen mit Werkzeugen in die Flächen gekratzt (scratching) oder mit Säuren eingeätzt (etching).

Dabei wählen die Sprayer am liebsten Wände, öffentliche Verkehrsmittel und andere Flächen, die möglichst viele Menschen sehen. Das Risiko, erwischt zu werden, ist ein zusätzlicher Kick, der illegale Graffiti zu reizvollen Abenteuern werden lässt. Einen ganz besonderen Anreiz stellt für einige Sprayer das Besprühen von Zügen und U-Bahnen dar. Dafür müssen aber Gleisanlagen betreten werden, was wegen der Stromschienen und anderer elektrischer Anlagen Lebensgefahr für die Sprayer bedeuten kann.

 

Welche Straftaten gehen mit illegalen Graffiti einher?

Das Besprühen oder Beschriften von Flächen ohne entsprechende Genehmigung ist eine Sachbeschädigung gemäß § 303 und § 304 des Strafgesetzbuches (StGB). Um die ausgesuchten Flächen erreichen zu können, müssen sich die Sprayer zudem oft verbotenerweise Zutritt zu dem Gelände verschaffen und es betreten. Dadurch kommt noch ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB dazu. Kinder und Jugendliche haben nicht immer die finanziellen Mittel, um sich die notwendigen Materialien wie Spraydosen und Textmarker zu kaufen. Nicht selten besorgen sie sich die Graffitiutensilien deshalb durch Ladendiebstahl. Diebstahl wiederum ist eine Straftat gemäß § 242 StGB.

Strafrechtliche Konsequenzen drohen ab einem Alter von 14 Jahren. Dabei kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung und das Gericht kann

  • Erziehungsmaßregeln in Form Weisungen oder Erziehungshilfen (§ 9 JGG),
  • Zuchtmittel, zu denen Verwarnungen, Auflagen oder Arrest gehören (§ 13 JGG) oder
  • Jugendstrafe in einer Strafvollzugseinrichtung (§ 17 JGG)

anordnen. Spätestens ab dem Alter von 21 Jahren findet dann das Erwachsenenstrafrecht Anwendung.

Welche zivilrechtlichen Folgen drohen?

Zum Gerichtsurteil kommen noch die Schadensersatzansprüche des Geschädigten, also des Eigentümers der bemalten Fläche, dazu. Diese kann er zivilrechtlich einklagen, wobei bei einer größeren Fläche schnell mehrere tausend Euro fällig werden können.

Seine Ansprüche behalten 30 Jahre lang Gültigkeit. Selbst wenn der Sprayer jetzt kein Geld hat und auch seine Eltern den Schadensersatz nicht leisten können, kann der Geschädigte den Sprayer also noch in den nächsten 30 Jahren zur Kasse bitten. Und anders als im Strafrecht, wo Kinder unter 14 Jahren keine Strafe fürchten müssen, beginnt die zivilrechtliche Pflicht, Schadensersatz zu leisten, schon ab dem 7. Lebensjahr.

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Wird eine Gruppe bei illegalen Graffiti erwischt, haftet übrigens jedes einzelne Mitglied für die komplette Schadenssumme. Das ist die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung.

 

Woran können Eltern erkennen, ob ihr Kind zur Graffiti-Szene gehört?

Bei Kindern und Jugendlichen, die in der Graffiti-Szene aktiv sind oder sich ihr zugehörig fühlen, lassen sich oft bestimmte Merkmale beobachten. Zu diesen Merkmalen gehört, dass sie

  • sich sehr für Zeitschriften und Literatur zum Thema Graffiti interessieren und im Internet oft einschlägige Seiten aufrufen.
  • ein Album (blackbook) anlegen, in dem sie eigene Entwürfe und Bilder von Graffiti sammeln, entweder als klassisches Buch oder in digitaler Form.
  • Schulhefte, Bücher, persönliche Gegenstände und andere Dinge mit grafisch ausgestalteten Buchstaben, Schriftzügen oder einer eigenen Signatur verzieren.
  • immer wieder Ausdrücke und Formulierungen verwenden, die aus dem Fachjargon der Graffiti-Szene stammen.
  • sich eine größere Sammlung an Farbspraydosen, Textmarkern und anderen Malutensilien zulegen.
  • auf ihrer Kleidung oder in ihren Haaren manchmal Farbreste haben oder nach Farbe riechen.
  • nicht sagen wollen, wohin sie gehen oder mit wem sie sich treffen und an dem Rucksack, den sie mitnehmen, Farbe anhaftet.

Wenn die Eltern eines oder mehrere dieser Merkmale bei ihrem Kind feststellen, sollten sie das Gespräch mit ihm suchen. Natürlich kann es gut sein, dass die Verhaltensweisen Zufall sind und das Kind mit illegalen Graffiti nichts am Hut hat. Aber es ist immer besser, sich im Vorfeld auszutauschen, als sich im Nachhinein mit den Konsequenzen herumzuärgern.

 

5 Tipps, wie Eltern richtig reagieren

Wenn die Eltern vermuten oder wissen, dass sich ihr Kind für Graffiti begeistert, sollten sie offen über dieses Thema sprechen. Dabei geht es bei dem Gespräch nicht darum, dem Kind irgendwelche Vorhaltungen zu machen.

Wenn die Eltern ehrlich sind, werden sie zugeben müssen, dass sie sich in jungen Jahren auch nicht an alle Regeln gehalten und über die eine oder andere Grenze hinweggesetzt haben. Und mit reinen Verboten oder zusätzlichen Strafen werden sie wenig bewirken.

Besser ist, wenn die Eltern folgende Tipps beherzigen:

  1. Die Eltern sollten ihr Kind darüber aufklären, dass illegale Graffiti keine harmlosen Streiche sind. Vielen Kindern ist nicht bewusst, dass sie Straftaten begehen und mit sehr unangenehmen Folgen rechnen müssen, wenn sie erwischt werden.
  2. Die Eltern sollten Graffiti nicht per se als hässliche Schmierereien abtun. Stattdessen sollten sie Interesse zeigen, sich über das Thema informieren und sich von ihrem Kind erklären lassen, warum es sich für Graffiti begeistert.
  3. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Flächen, die die Kids legal besprühen dürfen. Das Kind und/oder die Eltern können sich beim örtlichen Jugendamt oder bei der Verwaltung darüber informieren, ob und wo es solche Flächen gibt.
  4. Hat das Kind illegale Graffiti gestanden oder wurde es erwischt, sollten die Eltern zeitnah den Geschädigten kontaktieren. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden und so eine Strafanzeige mit anschließendem Gerichtsverfahren vermeiden. Das Kind sollte bei dem Gespräch dabei sein, Verantwortung übernehmen und sich entschuldigen. In vielen Fällen bewirkt ein solches Gespräch, dass das Kind derartige Aktionen in Zukunft unterlässt.
  5. In aller Regel bezahlen die Eltern den Schaden. Um einen Lerneffekt zu erzielen, sollten sie jedoch eine Abmachung treffen, wie sich ihr Kind an den Kosten beteiligt. Das kann beispielsweise in der Form geschehen, dass das Kind weniger Taschengeld bekommt, bis eine bestimmte Summe erreicht ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Kind Ersatzleistungen erbringt, etwa in Form von Haus- oder Gartenarbeiten.
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Baujahr 1974, Name: Bernius Maliki - Dj und Rapper & Christian Gülcan Ex-Rapper, Tänzer, Grafifti-Writer- schreiben hier zu diversen HipHop Themen. Aufgewachsen in der Szene, Musik- Produktionen Radical Movement, Bad Taste Anfang 90. Mitglieder in Graffiti Crews, Tag ICE , Ende der 80er auch mehrere Jahre getanzt (Breakdance). Aktuell Betreuung Kinder im Freestyle HipHop Tanz.

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