Anleitung und Infos zu Moos-Graffiti
Die einen werten es als urbane Kunst, die anderen halten es für ärgerliche Schmiererei: Bei Graffiti scheiden sich die Geister. Werden Wände und andere Flächen ohne die vorherige Zustimmung des Besitzers besprüht, ist aber auf jeden Fall der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.